Frauenhaus

Unter einem Frauenhaus versteht man in westlichen Industrieländern eine soziale Einrichtung, die Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anbietet.[1] Der Rechtsbegriff bezeichnet ein Haus, das ausschließlich physisch oder psychisch misshandelten oder von Misshandlung unmittelbar bedrohten Frauen und ihren Kindern aufgrund eines professionellen Angebotes sofortige Hilfe durch Aufnahme und Beratung bietet, das nur für diese Gruppe bestimmt und kein Heim ist.[2]

  1. Fachlexikon der sozialen Arbeit. 2002, S. 348.
  2. Zum Beispiel Ziffer 1.2 der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser), Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 18. Dezember 2014 SMBl.NRW. S. 68.

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